AGB

1) Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten im geschäftlichen Verkehr mit allen Vertragspartnern der Firma Four Seasons Gardening. Entgegenstehenden AGB von Vertragspartnern wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Jegliche Abweichende AGB bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung. Die AGB gelten sowohl ggü. Privatpersonen wie auch ggü. Unternehmen, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
 

2) Angebote, Leistungsumfang, Urheberrechte

Sämtliche Angebote verstehen sich freibleibend. Zum Leistungsumfang gehören allein Zeichnungen, Skizzen, Pläne und bei Wunsch die Vermittlung einer Partnerfirma. Alle Zeichnungen, Skizzen, Pläne und Leistungsverzeichnisse sind Eigentum der Firma Four Seasons Gardening. Sie dürfen ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung der Firma Four Seasons Gardening weder vervielfältigt, noch an Dritte weitergegeben werden.
 

3) Ausführung

Four Seasons Gardening stellt ausschließlich Skizzen und Zeichnungen zur Verfügung und kann bei Wunsch beratend bei der Ausführung zur Seite stehen. Für ausführende (Partner)Firmen übernimmt Four Seasons Gardening keinerlei Haftung. Der Ausführungszeitpunkt ist witterungsabhängig.
 

4) Abrechnung und Zahlungsbedingungen

Die Abrechnung erfolgt nach Arbeitsaufwand. Für Four Seasons Gardening gilt die Kleinunternehmerregelung nach §19UStG und es wird keine Umsatzsteuer berechnet/ausgewiesen. Die Vergütung ist nach Abnahme und Rechnungsstellung innerhalb von 14Tagen ohne Abzug zu zahlen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Für die Folgen des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Regeln.
 

5) Abnahme

Wird vom Kunden eine förmliche Abnahme nicht verlangt so gilt die Leistung innerhalb von 10Tagen nach Fertigstellung als abgenommen. Wird vom Kunden eine förmliche Abnahme nicht verlangt und er hat die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme nach Ablauf von 5 Werktagen ab Beginn der Benutzung.
 

6) Garantie und Gewährleistung

Eine Anwuchs – Garantie für Pflanzen/Saatarbeiten/Rollrasen kann nur bei einer Fertigstellungspflege im Sinne der DIN18916 an Four Seasons Gardening übernommen werden. Die Fertigstellungspflege ist gesondert zu vergüten. Eine im Rahmen der Fertigstellungspflege gegebene Garantie setzt die richtige Behandlung der Pflanzen durch den Kunden außerhalb unserer Pflege voraus (Absprache bzgl. Wässern, Düngung, etc.). Fälle höherer Gewalt (Dürre, Sturm, Frost, Schädlingsbefall) oder fahrlässige Beschädigungen durch den Kunden sind von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen. Die Gewährleistung schließt nur die direkt durch Four Seasons Gardening erbrachten Leistungen ein.
 

7) Rechtswahl

Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder der öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Gerichtsstand, das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.
 

8) Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen/rechtlichen Auswirkung der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
 

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